Reparaturförderung in Österreich
Geräte-Retter-Prämie bei RocketMobile in Wien
Smartphones und Handys sind von der Geräte-Retter-Prämie ausgeschlossen. Tablets, Notebooks und PCs können laut Geräteliste förderungsfähig sein.
Smartphones und Handys sind von der Geräte-Retter-Prämie ausgeschlossen. Tablets, Notebooks und PCs können laut Geräteliste förderungsfähig sein.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich. Das Gerät muss Ihnen gehören und darf nicht gemietet oder geliehen sein.
Maßgeblich ist die offizielle Geräteliste. Sie enthält unter anderem Tablets, Laptops, PCs und Bildschirme. Gefördert werden geeignete Reparaturen, Service- und Wartungsarbeiten sowie Kostenvoranschläge.
Smartphones und Handys, Neukäufe und der Austausch gegen ein anderes Gerät werden nicht gefördert. Auch Garantie- und Gewährleistungsfälle sowie Leistungen mit Ersatzanspruch gegenüber einer Versicherung sind ausgeschlossen. Reine Softwareleistungen ohne Hardware-Reparatur, Service oder Wartung sind ebenfalls nicht förderungsfähig.
Die Förderung beträgt 50 % der förderungsfähigen Bruttokosten, höchstens 130 Euro für Reparatur, Service oder Wartung und höchstens 30 Euro für einen Kostenvoranschlag. Für Kostenvoranschlag und anschließende Reparatur zusammen gilt die Obergrenze von 130 Euro je Gerät.
Der Bon gilt ausschließlich bei teilnehmenden Partnerbetrieben. RocketMobile ist in der offiziellen Wiener Partnerliste angeführt. Bitte besprechen Sie die gewünschte Leistung vorab mit uns. Bei der Bezahlung muss der Bon gültig sein.
Wird ein geförderter Kostenvoranschlag anschließend zur Reparatur, muss diese beim selben Betrieb erfolgen. Wurden bereits 30 Euro gefördert, bleiben für die Reparatur höchstens 100 Euro. Sie zahlen die vollständige Rechnung; die Förderung erhalten Sie nach Genehmigung gesondert auf Ihr Bankkonto.
Stand der Prüfung: 16. Oktober 2026. Aktuelle Bedingungen: Offizielle Förderwebsite · Geräteliste · Nicht förderungsfähige Geräte.